Unsere Abteilung für Schüler und Jugendliche ist der ideale Ort, um bereits in jungen Jahren die Faszination des Schießsports zu entdecken und zu erleben. Bei uns steht Sicherheit, professionelle Anleitung und vor allem der Spaß am Schießen im Vordergrund.
Kinder im Alter von 6-11 Jahren haben die Möglichkeit, mit dem Lichtgewehr erste Erfahrungen im Schießen zu sammeln. Dabei legen wir großen Wert auf eine kindgerechte Einführung und sichere Bedingungen. Ab dem 12. Lebensjahr können die jungen Schützen dann mit dem Luftgewehr in die Welt des Schießens eintauchen und ihre Fähigkeiten weiterentwickeln.
Unser Team ist zertifiziert für das Lichtschießen, um ein qualifiziertes Training in dieser Disziplin zu gewährleisten. Wir nehmen die Sicherheit unserer jungen Mitglieder ernst und bieten eine freundliche und unterstützende Umgebung für das Schießtraining.
Schnuppertrainings sind jederzeit möglich, allerdings bitten wir um vorherige Terminvereinbarung, damit wir ausreichend Zeit und Aufmerksamkeit für jedes einzelne Kind haben. So können wir sicherstellen, dass jedes Schnuppertraining zu einem lehrreichen und unterhaltsamen Erlebnis wird.
Unser Ziel ist es, den Schülern und Jugendlichen die Grundlagen des Schießsports beizubringen, dabei den Teamgeist zu stärken und vor allem Freude an dieser traditionsreichen Sportart zu vermitteln.
Wir legen großen Wert auf Respekt, Fairplay und die Entwicklung von Konzentration und Disziplin.
Kommen Sie vorbei und lassen Sie Ihr Kind in die aufregende Welt des Schießsports eintauchen! Wir freuen uns darauf, Ihre Familie in unserer Abteilung für Schüler und Jugendliche willkommen zu heißen.
Frage: Welche Altersbeschränkungen gelten für den Erwerb und Besitz von Schusswaffen und Lichtschießen?
Antwort: Die Altersbeschränkungen und Erlaubnisse sind wie folgt:
Ausnahmen von den Altersgrenzen können bewilligt werden, wenn eine ärztliche Bescheinigung die geistige und körperliche Eignung sowie eine Bescheinigung des Vereins die schießsportliche Begabung glaubhaft machen.
Das Schießen mit der Armbrust unterliegt den Altersgrenzen für Druckluftwaffen (12 Jahre, mit Ausnahmemöglichkeit) - Ziffer 27.4.2.3. WaffVwV. Verboten ist das Schießen mit vom Schießsport ausgeschlossenen Waffen sowie die Durchführung von unzulässigen Schießübungen; nähere Regelungen treffen §§ 6 und 7 AWaffV. Zulässig sind alle anderen Schießübungen (§ 9 AWaffV), insbesondere Gesellschafts- und Traditionsschießen, für die der Schießstand zugelassen ist, auch wenn sie nicht in der Sportordnung geregelt sind.
Frage: Was muss ich beachten, wenn ich erlaubnispflichtige Schusswaffen erwerben und besitzen möchte?
Antwort: Folgende Voraussetzungen gelten:
Frage: Wie erhalte ich eine WBK und welche Rolle spielt die Sachkunde und der Bedürfnisnachweis dabei?
Antwort: Die Erlaubnis zum Erwerb und Besitz von erlaubnispflichtigen Schusswaffen wird durch eine Waffenbesitzkarte (WBK) erteilt. Die Schritte sind wie folgt:
Frage: Wie wirst Du Mitglied in der Schützengilde Deuchelried und wie kannst Du ein Probetraining vereinbaren?
Antwort: Der Weg zur Mitgliedschaft und zum Probetraining bei der Schützengilde Deuchelried sieht wie folgt aus: