Seit unserer Gründung im Jahr 1998 sind wir ein fester Bestandteil unserer Vereinigung, die sich dem Erhalt von Brauchtum und Tradition verschrieben hat. Unsere Böllerschützen setzen sich aus engagierten Mitgliedern zusammen, die mit Begeisterung das Brauchtum des Böllerschießens pflegen. Wir sind bei verschiedenen traditionsreichen Veranstaltungen in unserem Dorf Deuchelried präsent, darunter festliche Anlässe wie Hochzeiten, Jubiläen, kirchliche Feiertage, Schützenfeste, Volksfeste, Erntedankfeste und vieles mehr. Durch das Schießen der Böller verleihen wir diesen Ereignissen eine besondere Atmosphäre und bringen alte Bräuche zurück in den Alltag.
Besonders hervorzuheben ist auch unser Einsatz bei kirchlichen Veranstaltungen. Pünktlich um 6:00 Uhr morgens sind wir bei Anlässen wie dem Kirchenpatrozinium und Fronleichnam an verschiedenen Standorten im Einsatz. Unser Weckruf erinnert die Gemeinde daran, den Kirchgang nicht zu versäumen und unterstützt so die religiöse Gemeinschaft in ihrem Glauben.
Die Böllerschützen der Schützengilde Deuchelried sind stolz darauf, die Tradition des Böllerschießens aufrechtzuerhalten und diese bei vielfältigen Anlässen zum Leben zu erwecken. Mit unserem Engagement tragen wir zur kulturellen Identität unserer Gemeinde bei und verbinden Vergangenheit und Gegenwart auf besondere Weise.
Wenn du Interesse an unserem Brauchtum hast oder uns bei unseren Veranstaltungen erleben möchtest, freuen wir uns darauf, dich bei einem unserer nächsten Termine begrüßen zu dürfen!
Unsere Böllerschützen wurden im Jahr 1998 gegründet und sind seitdem ein fester Bestandteil unserer Vereinigung, die sich dem Erhalt von Brauchtum und Tradition verschrieben hat. Die Gründung der Böllerschützen markierte einen wichtigen Meilenstein in unserer Vereinsgeschichte.
Die Gründungsmitglieder, die diese leidenschaftliche Gruppe ins Leben riefen und mit selbstgebauten Böllern begannen, sind Bärbel und Peter Basch, Chrysostomus Volkwein, Alfons Harlacher, Helmut Gorjan, Helmuth Mösle, Manfred Müller, Bruno Reischmann, Klaus Dadischeck und Winfried Merk. Gemeinsam legten sie den Grundstein für das Böllerschießen in unserer Gemeinde und prägten die Tradition maßgeblich.
Was unsere Böllerschützen besonders auszeichnet, ist ihre Hingabe zum Handwerk des Böllerns. Sie begannen mit dem Bau ihrer eigenen Böller, bevor sie diese zu geprüften Handböllern machten. Ein einzigartiges Merkmal dieser ersten zehn Böller ist, dass das Geburtsdatum des jeweiligen Schützen als Seriennummer in diese Böller eingeschlagen wurde. Dies verewigte die Mitglieder der Gründungsgruppe auf einzigartige Weise und schuf eine bleibende Verbindung zwischen ihnen und ihren Böllern.
Im Laufe der Jahre ist unsere Böllergruppe gewachsen und hat neue Mitglieder begrüßt, die die Tradition des Böllerschießens weiterführen. Obwohl nicht jeder Böller mehr selbst gebaut wird, bleibt die Hingabe zur Tradition und das Streben nach Perfektion bei jedem Schuss erhalten.
Die Böllerschützen der Schützengilde Deuchelried sind stolz darauf, die Geschichte des Böllerschießens in unserer Gemeinde zu bewahren und diese bei vielfältigen Anlässen zum Leben zu erwecken. Mit ihrem Engagement tragen sie zur kulturellen Identität unserer Gemeinde bei und verbinden Vergangenheit und Gegenwart auf besondere Weise.
Frage: Welche Altersbeschränkungen gelten für den Erwerb und Besitz von Schusswaffen und Lichtschießen?
Antwort: Die Altersbeschränkungen und Erlaubnisse sind wie folgt:
Ausnahmen von den Altersgrenzen können bewilligt werden, wenn eine ärztliche Bescheinigung die geistige und körperliche Eignung sowie eine Bescheinigung des Vereins die schießsportliche Begabung glaubhaft machen.
Das Schießen mit der Armbrust unterliegt den Altersgrenzen für Druckluftwaffen (12 Jahre, mit Ausnahmemöglichkeit) - Ziffer 27.4.2.3. WaffVwV. Verboten ist das Schießen mit vom Schießsport ausgeschlossenen Waffen sowie die Durchführung von unzulässigen Schießübungen; nähere Regelungen treffen §§ 6 und 7 AWaffV. Zulässig sind alle anderen Schießübungen (§ 9 AWaffV), insbesondere Gesellschafts- und Traditionsschießen, für die der Schießstand zugelassen ist, auch wenn sie nicht in der Sportordnung geregelt sind.
Frage: Was muss ich beachten, wenn ich erlaubnispflichtige Schusswaffen erwerben und besitzen möchte?
Antwort: Folgende Voraussetzungen gelten:
Frage: Wie erhalte ich eine WBK und welche Rolle spielt die Sachkunde und der Bedürfnisnachweis dabei?
Antwort: Die Erlaubnis zum Erwerb und Besitz von erlaubnispflichtigen Schusswaffen wird durch eine Waffenbesitzkarte (WBK) erteilt. Die Schritte sind wie folgt:
Frage: Wie wirst Du Mitglied in der Schützengilde Deuchelried und wie kannst Du ein Probetraining vereinbaren?
Antwort: Der Weg zur Mitgliedschaft und zum Probetraining bei der Schützengilde Deuchelried sieht wie folgt aus: