FAQ
Frage: Welche Altersbeschränkungen gelten für den Erwerb und Besitz von Schusswaffen und Lichtschießen?
Antwort: Die Altersbeschränkungen und Erlaubnisse sind wie folgt:
- Lichtschießen (ungefährlich mit Lasergewehr und Laserzielen): Personen im Alter von 6-11 Jahren können am Lichtschießen teilnehmen.
- Schießen mit Druckluftwaffen: Ab 12 Jahren ist das Schießen mit Druckluft-, Federdruck- und CO2-Waffen auf Schießstätten ohne behördliche Erlaubnis erlaubt.
- Schießen mit sonstigen Waffen: Ab 14 Jahren ist das Schießen mit sonstigen Waffen im Kaliber bis zu 5,6mm (.22, .22 lfb) für Munition mit Randfeuerzündung und einer Mündungsenergie bis 200 Joule sowie für Einzellader-Langwaffen mit glatten Läufen mit Kaliber 12 oder kleiner erlaubt. Voraussetzung ist eine schriftliche Einverständniserklärung der Sorgeberechtigten oder deren Anwesenheit.
- Schießen mit Druckluftwaffen bis 14 Jahren und anderen oben genannten Waffen bis 18 Jahren: Dies darf nur unter Obhut einer zur Kinder- und Jugendarbeit geeigneten Person oder des zur Aufsichtführung berechtigten Sorgeberechtigten durchgeführt werden, neben der Schießstandaufsicht.
- Ab 18 Jahren: Das Schießen ist ohne jede Einschränkung erlaubt.
Ausnahmen von den Altersgrenzen können bewilligt werden, wenn eine ärztliche Bescheinigung die geistige und körperliche Eignung sowie eine Bescheinigung des Vereins die schießsportliche Begabung glaubhaft machen.
Das Schießen mit der Armbrust unterliegt den Altersgrenzen für Druckluftwaffen (12 Jahre, mit Ausnahmemöglichkeit) - Ziffer 27.4.2.3. WaffVwV. Verboten ist das Schießen mit vom Schießsport ausgeschlossenen Waffen sowie die Durchführung von unzulässigen Schießübungen; nähere Regelungen treffen §§ 6 und 7 AWaffV. Zulässig sind alle anderen Schießübungen (§ 9 AWaffV), insbesondere Gesellschafts- und Traditionsschießen, für die der Schießstand zugelassen ist, auch wenn sie nicht in der Sportordnung geregelt sind.
Frage: Was muss ich beachten, wenn ich erlaubnispflichtige Schusswaffen erwerben und besitzen möchte?
Antwort: Folgende Voraussetzungen gelten:
- Vollendung des 18. Lebensjahres für Schusswaffen im Kaliber bis zu 5,6mm (.22, .22 lfb) für Munition mit Randfeuerzündung und einer Mündungsenergie bis 200 Joule, für Einzellader-Langwaffen mit glatten Läufen bis Kaliber 12, sofern diese Waffen nach der Sportordnung zugelassen sind. Das Mindestalter beträgt 18 Jahre.
- Ansonsten Vollendung des 21. Lebensjahres.
- Bis zum 25. Lebensjahr ist ein amts- oder fachärztliches oder fachpsychologisches Zeugnis über die geistige Eignung erforderlich, außer für die oben genannten Waffen.
- Zuverlässigkeit und persönliche Eignung sind weitere Voraussetzungen.
Frage: Wie erhalte ich eine WBK und welche Rolle spielt die Sachkunde und der Bedürfnisnachweis dabei?
Antwort: Die Erlaubnis zum Erwerb und Besitz von erlaubnispflichtigen Schusswaffen wird durch eine Waffenbesitzkarte (WBK) erteilt. Die Schritte sind wie folgt:
- Sachkunde: Die Sachkunde setzt die nachgewiesene Kenntnis waffentechnischer und rechtlicher Regeln voraus. Der Deutsche Schützenbund (DSB) hat Richtlinien zur Sachkundeprüfung und zum Sachkundelehrgang erlassen.
- Bedürfnisnachweis: Zusätzlich zum Sachkundenachweis müssen Sie auch ein Bedürfnis nachweisen. Hierfür benötigen Sie jeweils einen Trainingstermin pro Quartal in den letzten zwei 12-Monatszeiträumen, insgesamt 24 Monate rückwirkend, mit einer eigenen Schusswaffe der Kategorie Kurzwaffe und/oder Langwaffe. Es ist zu dokumentieren, dass es sich um eigene Schusswaffen handelt.
Frage: Wie wirst Du Mitglied in der Schützengilde Deuchelried und wie kannst Du ein Probetraining vereinbaren?
Antwort: Der Weg zur Mitgliedschaft und zum Probetraining bei der Schützengilde Deuchelried sieht wie folgt aus:
- Kontaktiere die Schützengilde Deuchelried, um einen Termin für ein Probetraining zu vereinbaren. Dies ermöglicht Dir, den Schießsport auszuprobieren und zu sehen, ob er Deinen Erwartungen entspricht.
- Besuche die Website der Schützengilde Deuchelried und gehe zur Rubrik "Downloads".
- Lade das Mitgliedsformular sowie weitere relevante Dokumente herunter.
- Fülle das Mitgliedsformular aus und reiche es bei der Schützengilde Deuchelried ein. Die Kontaktdaten findest Du auf der Website.
- Informiere Dich über die Mitgliedsbeiträge und die Trainingsmöglichkeiten.
- Die Trainingsmöglichkeiten bei der Schützengilde Deuchelried sind wie folgt:
- Jeden Dienstag von 19:00 Uhr bis 22:00 Uhr.
- Jugendtraining jeden Mittwoch ab 18:00 Uhr.
- Nehme am vereinbarten Schnuppertraining teil, um den Schießsport kennenzulernen und herauszufinden, ob er Deinen Erwartungen entspricht.
- Beachte die Vereinsregeln und Sicherheitsrichtlinien.