Frage: Welche Altersbeschränkungen gelten für den Erwerb und Besitz von Schusswaffen und Lichtschießen?
Antwort: Die Altersbeschränkungen und Erlaubnisse sind wie folgt:
Ausnahmen von den Altersgrenzen können bewilligt werden, wenn eine ärztliche Bescheinigung die geistige und körperliche Eignung sowie eine Bescheinigung des Vereins die schießsportliche Begabung glaubhaft machen.
Das Schießen mit der Armbrust unterliegt den Altersgrenzen für Druckluftwaffen (12 Jahre, mit Ausnahmemöglichkeit) - Ziffer 27.4.2.3. WaffVwV. Verboten ist das Schießen mit vom Schießsport ausgeschlossenen Waffen sowie die Durchführung von unzulässigen Schießübungen; nähere Regelungen treffen §§ 6 und 7 AWaffV. Zulässig sind alle anderen Schießübungen (§ 9 AWaffV), insbesondere Gesellschafts- und Traditionsschießen, für die der Schießstand zugelassen ist, auch wenn sie nicht in der Sportordnung geregelt sind.
Frage: Was muss ich beachten, wenn ich erlaubnispflichtige Schusswaffen erwerben und besitzen möchte?
Antwort: Folgende Voraussetzungen gelten:
Frage: Wie erhalte ich eine WBK und welche Rolle spielt die Sachkunde und der Bedürfnisnachweis dabei?
Antwort: Die Erlaubnis zum Erwerb und Besitz von erlaubnispflichtigen Schusswaffen wird durch eine Waffenbesitzkarte (WBK) erteilt. Die Schritte sind wie folgt:
Frage: Wie wirst Du Mitglied in der Schützengilde Deuchelried und wie kannst Du ein Probetraining vereinbaren?
Antwort: Der Weg zur Mitgliedschaft und zum Probetraining bei der Schützengilde Deuchelried sieht wie folgt aus: